Steuerliche Förderung von Familien in Deutschland erklärt
Deutschland bietet Familien umfassende steuerliche Förderungsmöglichkeiten – doch viele Eltern wissen gar nicht, welche Mittel ihnen wirklich zustehen. Ob Kinderfreibetrag, Kindergeld oder Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Die steuerliche Förderung von Familien in Deutschland ist ein komplexes, aber hochgradig lohnenswert zu durchblickendes System. Wir zeigen dir in diesem Artikel, welche Leistungen du in Anspruch nehmen kannst, wie sie funktionieren und wie du sie optimal für deine Familie nutzt.
Kinderfreibetrag und Kindergeld
So funktioniert der Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist einer der wichtigsten Mechanismen der steuerlichen Förderung von Familien in Deutschland. Konkret bedeutet das: Ein bestimmter Betrag deines Einkommens wird nicht besteuert, sofern du ein Kind unter 18 Jahren hast – oder in bestimmten Fällen auch älter.
Der aktuelle Kinderfreibetrag liegt bei 8.952 Euro pro Kind und Jahr (2024). Das klingt vielleicht abstrakt, aber in der Praxis heißt das: Dieser Betrag wird von deiner Steuerbasis abgezogen. Bei einem Spitzensteuersatz von etwa 42% sparst du damit schnell 3.750 Euro pro Jahr.
Wichtig zu wissen: Der Kinderfreibetrag wird automatisch berücksichtigt, wenn du deine Einkommensteuer zahlen würdest. Du musst ihn aber explizit bei der Steuererklärung geltend machen, wenn du Kindergeld erhältst – das Finanzamt rechnet dann ab und zahlt dir den Vorteil aus, falls dieser höher ausfällt.
Kindergeld und seine Berechnungsgrundsätze
Das Kindergeld ist eine direkte Transferleistung, die monatlich ausgezahlt wird. Hier sind die aktuellen Sätze:
| 1. und 2. Kind | 250 Euro |
| 3. Kind | 250 Euro |
| Ab dem 4. Kind | 250 Euro |
Das Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder unter 18 Jahren gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen – beispielsweise wenn das Kind noch eine Ausbildung oder ein Studium absolviert – verlängert sich der Bezug bis zum 25. Geburtstag.
Die Berechnungsgrundsätze sind relativ einfach: Du bekommst Kindergeld monatlich, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt keine Einkommensgrenze (außer im Ausnahmefall von Einkünften aus Überschusseinnahmen). Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob die Bedingungen noch vorliegen – darum ist es wichtig, Veränderungen zu melden.
Steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten in Deutschland einen besonderen Entlastungsbetrag – das ist ein zusätzlicher Freibetrag, der speziell diesem Lebensentwurf Rechnung trägt. Der Entlastungsbetrag liegt aktuell bei 4.260 Euro pro Jahr für das erste Kind und kann sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
Was bedeutet das konkret? Der Entlastungsbetrag wird ähnlich wie der Kinderfreibetrag von deiner Steuerbasis abgezogen, was zu einer zusätzlichen Steuerersparnis führt. Bei einem Grenzsteuersatz von etwa 42% bedeutet das eine Einsparung von circa 1.789 Euro im Jahr.
An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass dieser Betrag speziell für Situationen vorgesehen ist, in denen ein Elternteil die Verantwortung allein trägt. Das heißt: Ein Kind wird von nur einem Elternteil betreut, und dieser hat die Alleinziehenden-Eigenschaft gegenüber der Finanzbehörde nachgewiesen. Du benötigst dafür entsprechende Nachweise – etwa die Geburtsakte des Kindes und Informationen über die nicht eingetragene Partnerschaft oder Alleinziehenden-Status.
Ein häufiger Fehler: Viele Alleinerziehende vergessen, diesen Betrag in ihrer Steuererklärung zu beanspruchen. Das solltest du unbedingt nachholen, insbesondere über eine Günstigerprüfung, falls du bereits in der Vergangenheit Steuererklärungen eingereicht hast.
Kinderbetreuungskosten und Steuerabzug
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuung
Einer der am wenigsten genutzten, aber hochgradig wichtigen Steuervergünstigungen sind die Kosten für Kinderbetreuung. Wir können 20% der Aufwendungen für Kinderbetreuung von unserer Steuerschuld direkt abziehen – allerdings maximal 6.000 Euro pro Jahr pro Kind.
Das funktioniert so: Wenn du dein Kind in einen Kindergarten bringst, einen Babysitter beschäftigst oder für Tagesmutter-Services zahlst, kannst du 20% dieser Kosten direkt von deiner Steuerschuld abziehen. Das ist keine Werbungskosten-Absetzung wie beim Kinderfreibetrag, sondern ein direkter Nachlass auf deine Steuersculd – das ist deutlich wertvoller.
Hier eine übersichtliche Darstellung:
- Kindergarten/Vorschule: Betreuungsgebühren absetzbar
- Tagesmutter: Bis auf Fahrtkosten komplett absetzbar
- Babysitter: Nur wenn angemeldet (Sozialversicherung)
- Schulische Betreuung: Nur die Betreuungskomponente, nicht Unterricht
Wichtig: Bei haushaltsnahen Dienstleistungen generell (also auch Putzhilfe, Reparaturen an der Wohnung, Gartenpflege) kann man 20% der Arbeitskosten abziehen – maximal 20.000 Euro. Das ist eine weitere oft übersehene Möglichkeit der Steuerentlastung für Familien.
Ausbildungsfreibetrag und Kinderzuschlag
Förderung von Kindern in Ausbildung
Wenn dein Kind über 18 Jahre alt ist und noch eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, können wir von einem Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.320 Euro pro Jahr profitieren. Das ist zusätzlich zum regulären Kinderfreibetrag.
Dieser Freibetrag wird gewährt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Kind ist zwischen 18 und 25 Jahren alt
- Es befindet sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium
- Es hat keinen nennenswerten eigenen Einkommen (unter Umständen sind bis zu 25.000 Euro möglich)
Dabei ist es egal, ob das Kind noch zuhause wohnt oder nicht. Aber es muss eine Ausbildungsstätte besuchen oder sich in einer anerkannten Ausbildung befinden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Kinderzuschlag. Das ist eine Leistung für Familien mit kleinerem Einkommen, die zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Hier die wichtigsten Eckpunkte:
| Einkommen | Obergrenze hängt von Kinderzahl ab |
| Kindergeld | Muss bezogen werden |
| Alleinerziehender | Ja, berechtigt |
| Kinderalter | Bis 25 Jahre (in Ausbildung) |
Der Kinderzuschlag beträgt aktuell bis zu 250 Euro monatlich pro Kind. Es lohnt sich, die genauen Einkommensgrenzen bei der Familienkasse zu erkundigen oder einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Prämienzulag für Sparbeiträge
Vermögensgeförderte Altersvorsorge für Kinder
Eine weniger bekannte, aber interessante Form der Förderung ist die Vermögensförderung für Kinder durch Prämienzulagen. Wenn wir als Eltern für unsere Kinder sparen und dabei bestimmte Vorsorgeverträge nutzen, erhalten wir zusätzliche Zuschüsse vom Staat.
Besonders relevant ist hier der Vermögensaufbau über:
- Kinder-Bausparverträge: Der Staat fördert Sparbeiträge mit direkten Zuschüssen
- Altersvorsorgeprodukte für Minderjährige: Bei abschlussgebundenen Verträgen möglich
Der Prämienzuschlag für Bausparverträge liegt bei maximal 80 Euro pro Jahr und wird direkt auf den Bausparvertrag gutgeschrieben. Das klingt gering, aber über Jahre hinweg addiert sich das.
Wichtig: Für die Inanspruchnahme brauchst du keinen extra Antrag zu stellen – wenn du einen förderfähigen Vertrag für dein Kind abschließt, werden die Zuschüsse automatisch von der Bausparkasse eingezogen. Allerdings sollte man vor Abschluss prüfen, ob die jeweilige Bausparkasse diese Zuschüsse überhaupt anbietet, denn nicht alle Anbieter partizipieren an diesem Programm.
Praktische Tipps zur Geltendmachung
Die steuerliche Förderung von Familien bringt nur dann einen echten Vorteil, wenn du sie auch wirklich geltend machst. Hier sind unsere praktischen Handlungsschritte:
1. Sammel alle relevanten Unterlagen
Lege einen Ordner an und sammle:
- Geburtsurkunden der Kinder
- Schulbescheinigungen oder Ausbildungsnachweise
- Rechnungen für Kinderbetreuungskosten
- Eigentumsanteile bei Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Bausparverträge und Versicherungsunterlagen
2. Nutze die Steuererklärung strategisch
Viele Eltern machen grundlos keine Steuererklärung, obwohl diese Gewinne bringt. Mit Kindern lohnt sich eine Erklärung meistens. Du kannst bis zu 10 Jahre rückwärts Anträge auf Nachzahlungen stellen.
3. Überprüfe deine Einkommensteuerveranlagung regelmäßig
Deine Lebenssituation ändert sich – neue Kinder, Ausbildungsbeginn, Alleinerziehung. All das beeinflusst deine Steuerveranlagung. Schaue mindestens einmal im Jahr, ob alle Änderungen korrekt eingepflegt sind.
4. Beachte Fristwahlerklärungen
Für manche Vergünstigungen (etwa den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder den Ausbildungsfreibetrag) musst du explizit erklären, dass du ihn in Anspruch nehmen möchtest. Das geschieht über deine Steuererklärung – achte auf die entsprechenden Felder.
5. Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
Ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein kostet zwar etwas, kann dir bei komplizierteren Situationen aber hunderte Euro sparen. Besonders bei Selbstständigkeit, mehreren Kindern oder Alleinerziehende-Status ist das oft sinnvoll. Wenn es dir schwerfällt, dich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und du einfach nur spielen möchtest statt dich mit Steuern herumzuschlagen – z.B. bei einem spinsy casino online – nimm professionelle Hilfe in Anspruch. Dein Kopf wird es dir danken.


